Informationen zum Schultag in Corona-Zeiten

Liebe Eltern,


im Folgenden möchten wir Sie gedanklich durch einen Schulalltag in Corona-Zeiten führen, damit Sie wissen, was auf Ihr Kind zukommt:
Zu Beginn des Tages gibt es verschiedene Optionen:

Grundsätzliches: Es gibt eine geregelte Zugangsregelung durch Lehrer zu Beginn und am Ende des Tages.


a) Ihr Kind kommt zum Unterricht:
Es geht über den geregelten Zugang über den großen Schulhof in die Pausenhalle, wo es von den Lehrern empfangen wird und es sich auf den vorbereiteten Abstandsmarkierungen aufstellt. Ein Mund- Nasenschutz muss beim Betreten des Schulhofes getragen werden. Die Hände werden desinfiziert, wenn ihr Kind keine Allergie hat. Ansonsten wäscht sich Ihr Kind nach den Hygieneregeln die Hände in der Klasse. Die Lehrer nehmen die Kinder ihrer Gruppe über den Eingang am Musikraum mit in den vorbereiteten Raum, wo jedem Kind ein fester Sitzplatz zugewiesen wird und an dem es auch sitzen bleibt. Muss ihr Kind auf Toilette, so wird dieses ebenfalls geregelt. Jede Klasse hat eine eigene Toilette, weil die Kinder auf 3 verschiedenen Ebenen verteilt sind. Gibt es Wege innerhalb des Gebäudes, so wird dieses ebenfalls durch Lehrer geregelt. Wir haben ein Einbahnstraßenprinzip eingeführt. Jede Gruppe hat einen eigenen Klassenraum, beim Gruppenwechsel werden die Toiletten gereinigt. Alle Materialien müssen von den Kindern mitgeführt werden und können nicht im Raum gelassen werden.
Der Unterricht findet als Vor-und Nachbereitung des häuslichen Lernens in den Kernfächern statt. Spezieller Fachunterricht ist nicht vorgesehen.

b) Ihr Kind kommt zur Notbetreuung:
Ihr Kind kommt über einen geregelten Zugang über den Haupteingang und wird in den Betreuungsraum geführt. Auch diese Räume sind mit Abstands-und Hygienemaßnahmen ausgestattet.

c) Ihr Kind geht in die OGS:
Siehe b) 

d) Pausen:
Die Lehrer machen mit jeder Gruppe versetzt Pause, so dass immer nur 1 Gruppe auf dem Schulhof ist. Auch hier werden die Abstandsregeln geübt und kontrolliert. 

e) Unterrichtsschluss:
Wenn die Gruppen Schluss haben, führt jeder Lehrer seine Gruppe durch den Haupteingang nach draußen bzw. Ihr Kind geht in die OGS. 

f) Schulweg:
Für den Schulweg sind wie bisher die Erziehungsberechtigten zuständig. 

g) Nase-Mund-Schutz:
Im Schulbus, auf dem Weg zur Schule und auf den Wegen innerhalb der Schule tragen die Kinder einen Mund- und Nasenschutz und halten Abstand. In den Klassen besteht keine Maskenpflicht, da der Abstand durch feste Sitzplätze geregelt ist. 

e) Praxis:
Am 1. Schultag werden alle Sachen mit den Kindern ausgiebig besprochen. 


Wir danken Ihnen, dass Sie Verständnis zeigen für die konsequenten Umsetzungen der ministeriellen Bestimmungen der Schule in Bezug auf die Festlegungen in der Grundschule.

Hinweise zum Unterricht:
Aufgrund der besonderen Ausgangslage im Umgang mit dem Corona-Virus wird die
Wiederaufnahme des Unterrichts keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ bedeuten, sondern vielfach mit einem Wechsel von Lehrkräften und einem den schulischen Verhältnissen anzupassenden Unterrichtsangebot im Präsenzunterricht in den Kernfächern, verbunden  sein. Es wird für alle Schülerinnen und Schüler Unterricht angeboten, mit unterschiedlichen Zeiten. Präsenzunterricht und das Lernen zu Hause bzw. das Lernen auf Distanz sollen dabei abwechseln und eng aufeinander abgestimmt werden.

Weitere Einzelheiten zum Unterrichtsalltag in Corona- Zeiten beantwortet gerne Ihr Lehrer.
Ein Hinweis aus den bisherigen Erfahrungen:
Bitte machen Sie sich nicht allzu viele Sorgen, in den letzten beiden Tagen hat alles gut geklappt.

Viele Grüße
A. Krebs, M. Alpers-Merz

Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichts

Liebe Eltern,

im Folgenden zitieren wir aus den uns kommunizierten Informationen:

WIEDERAUFNAHME DES UNTERRICHTS AN GRUNDSCHULEN
„Ab Donnerstag, 7. Mai 2020, wird in den Grundschulen – wie bereits mit der SchulMail Nr. 17 mitgeteilt – der Präsenzunterricht zunächst ausschließlich für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen wiederaufgenommen. Die hierzu noch erforderliche Überarbeitung und Veröffentlichung der Corona-Betreuungs-Verordnung erfolgt rechtzeitig.“

WEITERES VORGEHEN
„Am Mittwoch, 6. Mai 2020, beraten erneut die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin darüber, ob und wann weitere Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes für zusätzliche Schülergruppen möglich sein sollen. Wir werden Sie im Anschluss an diese Beratungen über die aus den entsprechenden Beratungsergebnissen zu ziehenden Schlussfolgerungen für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich informieren, spätestens jedoch am Donnerstagvormittag.“

Wir freuen uns, dass wir die Kinder der Klassen 4 wieder in der Schule sehen. Einige Eltern haben im Vorfeld ihre Sorgen und Bedenken bezüglich des anstehenden Schulbesuches ihrer Kinder geäußert. Wir möchten Ihnen hier die Informationen zur Krankmeldung bzw. Beurlaubung von Kindern geben.

Hinweise zu Beurlaubung von Kindern:
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister, Großeltern – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung durch die Schulleiterin schriftlich erfolgen. Bitte rufen Sie die Schule an, dann können wir alles klären. Tel. 8733690.

Hinweise zu Krankmeldungen von Kindern:
Sollte Ihr Kind an dem Präsenztag über Unwohlsein klagen und nicht in der Lage sein, zur Schule zu kommen, so melden Sie Ihr Kind bitte wie gewohnt im Sekretariat telefonisch krank.

Viele Grüße
A. Krebs
M. Alpers-Merz

Hinweise für Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln im Schülerverkehr

„Das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) haben Hinweise und Verhaltensregeln für einen besseren Infektionsschutz im Schülerverkehr erarbeitet.“

Link zum Artikel:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/hinweise-fuer-hygienemassnahmen-und-verhaltensregeln-im-schuelerverkehr

Aktualisiert (25.04.2020): Fortbestand der Schulschließung, Erweiterung der Notbetreuung

Liebe Eltern,

alle Grundschulen in NRW bleiben weiterhin geschlossen, jedoch wird die Notbetreuung ab dem 23. April auf die im folgenden Link einzusehenden Berufsgruppen ausgeweitet:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdf

Ab dem 27. April können auch alleinerziehende Eltern, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die Notbetreuung ihrer Kinder beantragen.

Bitte melden Sie sich im Sekretariat der Grundschule, falls Sie dringenden Betreuungsbedarf haben, Tel. 02338-8733690.

Die Notbetreuung am Wochenende endet in der 17. Kalenderwoche. Bereits am 25./26. April 2020 findet keine Wochenendnotbetreuung statt.

Bitte beachten Sie zudem, dass die Entscheidung, ob ein Kind zur Betreuung aufgenommen wird, u.a. auf einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers basiert, die Ihre Unabkömmlichkeit bestätigt. Selbstständige ersetzen diesen Nachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung.

Alleinerziehende Personen fügen dem Antrag eine Eigenerklärung bei, dass eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.

Link zum Antragsformular:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Info zur Not-Betreuung der in kritischen Infrastrukturen tätigen Eltern in den Osterferien

Liebe Eltern!


Die erweiterte Notbetreuung ist für Eltern, die in kritischen Infrastrukturen tätig sind, auch in den Osterferien (Außnahme Feiertage) und am Wochenende gewährleistet.
Sollten Sie in dieser Zeit kurzfristig dringenden Betreuungsbedarf in den Ferien haben, so rufen Sie bitte die Telefonnummer der Stadt 02338/8090 zu den üblichen Öffnungszeiten an:


Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag, 14.00 bis 16.00 Uhr


Die Stadt stellt dann den Kontakt zur Schule her.

Wir wünschen Ihnen ganz viel Kraft bei Ihrer wichtigen Aufgabe!

A. Krebs

Aktualisiert (26.03.20): Neue Informationen des Landes zum Not-Betreuungsangebot

Die Landesregierung hat sich auf eine Leitlinie verständigt, die den Personenkreis jener Eltern bestimmt, welche beruflich in „Kritischen Infrastrukturen“ tätig sind. Über folgenden Link können Sie die Pressemitteilung einsehen:

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/neue-leitlinie-bestimmt-personal-kritischer-infrastrukturen

Ab dem 23.März 2020 haben alle Beschäftigten, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können, unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin einen Anspruch auf Notbetreuung.

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung  geleistet.

Die Entscheidung, ob ein Kind zur Betreuung in der Schule aufgenommen wird, basiert u.a. auf einer schriftlichen Zusicherung des Arbeitgebers, dass die Präsenz des Elternteils am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.

Link zum Antragsformular:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Das Schulministerium NRW hat zudem eine FAQ-Liste zum Angebot „Notbetreuung“ erstellt, welche fortlaufend aktualisiert wird und über folgenden Link aufgerufen werden kann:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/index.html