Aktualisiert (26.03.20): Neue Informationen des Landes zum Not-Betreuungsangebot

Die Landesregierung hat sich auf eine Leitlinie verständigt, die den Personenkreis jener Eltern bestimmt, welche beruflich in „Kritischen Infrastrukturen“ tätig sind. Über folgenden Link können Sie die Pressemitteilung einsehen:

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/neue-leitlinie-bestimmt-personal-kritischer-infrastrukturen

Ab dem 23.März 2020 haben alle Beschäftigten, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können, unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin einen Anspruch auf Notbetreuung.

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung  geleistet.

Die Entscheidung, ob ein Kind zur Betreuung in der Schule aufgenommen wird, basiert u.a. auf einer schriftlichen Zusicherung des Arbeitgebers, dass die Präsenz des Elternteils am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.

Link zum Antragsformular:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Das Schulministerium NRW hat zudem eine FAQ-Liste zum Angebot „Notbetreuung“ erstellt, welche fortlaufend aktualisiert wird und über folgenden Link aufgerufen werden kann:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/index.html