Aktualisiert (26.03.20): Neue Informationen des Landes zum Not-Betreuungsangebot

Die Landesregierung hat sich auf eine Leitlinie verständigt, die den Personenkreis jener Eltern bestimmt, welche beruflich in „Kritischen Infrastrukturen“ tätig sind. Über folgenden Link können Sie die Pressemitteilung einsehen:

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/neue-leitlinie-bestimmt-personal-kritischer-infrastrukturen

Ab dem 23.März 2020 haben alle Beschäftigten, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können, unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin einen Anspruch auf Notbetreuung.

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung  geleistet.

Die Entscheidung, ob ein Kind zur Betreuung in der Schule aufgenommen wird, basiert u.a. auf einer schriftlichen Zusicherung des Arbeitgebers, dass die Präsenz des Elternteils am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.

Link zum Antragsformular:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Das Schulministerium NRW hat zudem eine FAQ-Liste zum Angebot „Notbetreuung“ erstellt, welche fortlaufend aktualisiert wird und über folgenden Link aufgerufen werden kann:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/index.html

Umgang mit Corona-Virus an Schulen

Liebe Eltern,

hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit Sie Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können Sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung Ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.

2. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.

Die Landesregierung hat damit nach einer gewissenhaften Abwägung eine Entscheidung getroffen. Das Land NRW schützt die Schülerschaft und deren Familien. Gesundheit geht vor.

A. Krebs