Liebe Eltern,
im Folgenden zitieren wir aus den uns kommunizierten Informationen:
WIEDERAUFNAHME DES UNTERRICHTS AN GRUNDSCHULEN
„Ab Donnerstag, 7. Mai 2020, wird in den Grundschulen – wie bereits mit der SchulMail Nr. 17 mitgeteilt – der Präsenzunterricht zunächst ausschließlich für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen wiederaufgenommen. Die hierzu noch erforderliche Überarbeitung und Veröffentlichung der Corona-Betreuungs-Verordnung erfolgt rechtzeitig.“
WEITERES VORGEHEN
„Am Mittwoch, 6. Mai 2020, beraten erneut die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin darüber, ob und wann weitere Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes für zusätzliche Schülergruppen möglich sein sollen. Wir werden Sie im Anschluss an diese Beratungen über die aus den entsprechenden Beratungsergebnissen zu ziehenden Schlussfolgerungen für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich informieren, spätestens jedoch am Donnerstagvormittag.“
Wir freuen uns, dass wir die Kinder der Klassen 4 wieder in der Schule sehen. Einige Eltern haben im Vorfeld ihre Sorgen und Bedenken bezüglich des anstehenden Schulbesuches ihrer Kinder geäußert. Wir möchten Ihnen hier die Informationen zur Krankmeldung bzw. Beurlaubung von Kindern geben.
Hinweise zu Beurlaubung von Kindern:
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister, Großeltern – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung durch die Schulleiterin schriftlich erfolgen. Bitte rufen Sie die Schule an, dann können wir alles klären. Tel. 8733690.
Hinweise zu Krankmeldungen von Kindern:
Sollte Ihr Kind an dem Präsenztag über Unwohlsein klagen und nicht in der Lage sein, zur Schule zu kommen, so melden Sie Ihr Kind bitte wie gewohnt im Sekretariat telefonisch krank.
Viele Grüße
A. Krebs
M. Alpers-Merz