Aktuelles

Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichts

Liebe Eltern,

im Folgenden zitieren wir aus den uns kommunizierten Informationen:

WIEDERAUFNAHME DES UNTERRICHTS AN GRUNDSCHULEN
„Ab Donnerstag, 7. Mai 2020, wird in den Grundschulen – wie bereits mit der SchulMail Nr. 17 mitgeteilt – der Präsenzunterricht zunächst ausschließlich für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen wiederaufgenommen. Die hierzu noch erforderliche Überarbeitung und Veröffentlichung der Corona-Betreuungs-Verordnung erfolgt rechtzeitig.“

WEITERES VORGEHEN
„Am Mittwoch, 6. Mai 2020, beraten erneut die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin darüber, ob und wann weitere Schritte zur Wiederaufnahme des Schul- und Unterrichtsbetriebes für zusätzliche Schülergruppen möglich sein sollen. Wir werden Sie im Anschluss an diese Beratungen über die aus den entsprechenden Beratungsergebnissen zu ziehenden Schlussfolgerungen für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich informieren, spätestens jedoch am Donnerstagvormittag.“

Wir freuen uns, dass wir die Kinder der Klassen 4 wieder in der Schule sehen. Einige Eltern haben im Vorfeld ihre Sorgen und Bedenken bezüglich des anstehenden Schulbesuches ihrer Kinder geäußert. Wir möchten Ihnen hier die Informationen zur Krankmeldung bzw. Beurlaubung von Kindern geben.

Hinweise zu Beurlaubung von Kindern:
Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister, Großeltern – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung durch die Schulleiterin schriftlich erfolgen. Bitte rufen Sie die Schule an, dann können wir alles klären. Tel. 8733690.

Hinweise zu Krankmeldungen von Kindern:
Sollte Ihr Kind an dem Präsenztag über Unwohlsein klagen und nicht in der Lage sein, zur Schule zu kommen, so melden Sie Ihr Kind bitte wie gewohnt im Sekretariat telefonisch krank.

Viele Grüße
A. Krebs
M. Alpers-Merz

Hinweise für Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln im Schülerverkehr

„Das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) haben Hinweise und Verhaltensregeln für einen besseren Infektionsschutz im Schülerverkehr erarbeitet.“

Link zum Artikel:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/hinweise-fuer-hygienemassnahmen-und-verhaltensregeln-im-schuelerverkehr

Aktualisiert (25.04.2020): Fortbestand der Schulschließung, Erweiterung der Notbetreuung

Liebe Eltern,

alle Grundschulen in NRW bleiben weiterhin geschlossen, jedoch wird die Notbetreuung ab dem 23. April auf die im folgenden Link einzusehenden Berufsgruppen ausgeweitet:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdf

Ab dem 27. April können auch alleinerziehende Eltern, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die Notbetreuung ihrer Kinder beantragen.

Bitte melden Sie sich im Sekretariat der Grundschule, falls Sie dringenden Betreuungsbedarf haben, Tel. 02338-8733690.

Die Notbetreuung am Wochenende endet in der 17. Kalenderwoche. Bereits am 25./26. April 2020 findet keine Wochenendnotbetreuung statt.

Bitte beachten Sie zudem, dass die Entscheidung, ob ein Kind zur Betreuung aufgenommen wird, u.a. auf einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers basiert, die Ihre Unabkömmlichkeit bestätigt. Selbstständige ersetzen diesen Nachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung.

Alleinerziehende Personen fügen dem Antrag eine Eigenerklärung bei, dass eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.

Link zum Antragsformular:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Info zur Not-Betreuung der in kritischen Infrastrukturen tätigen Eltern in den Osterferien

Liebe Eltern!


Die erweiterte Notbetreuung ist für Eltern, die in kritischen Infrastrukturen tätig sind, auch in den Osterferien (Außnahme Feiertage) und am Wochenende gewährleistet.
Sollten Sie in dieser Zeit kurzfristig dringenden Betreuungsbedarf in den Ferien haben, so rufen Sie bitte die Telefonnummer der Stadt 02338/8090 zu den üblichen Öffnungszeiten an:


Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag, 14.00 bis 16.00 Uhr


Die Stadt stellt dann den Kontakt zur Schule her.

Wir wünschen Ihnen ganz viel Kraft bei Ihrer wichtigen Aufgabe!

A. Krebs

Aktualisiert (26.03.20): Neue Informationen des Landes zum Not-Betreuungsangebot

Die Landesregierung hat sich auf eine Leitlinie verständigt, die den Personenkreis jener Eltern bestimmt, welche beruflich in „Kritischen Infrastrukturen“ tätig sind. Über folgenden Link können Sie die Pressemitteilung einsehen:

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/neue-leitlinie-bestimmt-personal-kritischer-infrastrukturen

Ab dem 23.März 2020 haben alle Beschäftigten, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können, unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin einen Anspruch auf Notbetreuung.

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung  geleistet.

Die Entscheidung, ob ein Kind zur Betreuung in der Schule aufgenommen wird, basiert u.a. auf einer schriftlichen Zusicherung des Arbeitgebers, dass die Präsenz des Elternteils am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.

Link zum Antragsformular:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Das Schulministerium NRW hat zudem eine FAQ-Liste zum Angebot „Notbetreuung“ erstellt, welche fortlaufend aktualisiert wird und über folgenden Link aufgerufen werden kann:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/index.html

Umgang mit Corona-Virus an Schulen

Liebe Eltern,

hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit Sie Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können Sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung Ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.

2. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.

Die Landesregierung hat damit nach einer gewissenhaften Abwägung eine Entscheidung getroffen. Das Land NRW schützt die Schülerschaft und deren Familien. Gesundheit geht vor.

A. Krebs

Info des Ennepe-Ruhr-Kreises zum Coronavirus

Liebe Eltern,

auf der Internetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises finden Sie aktuelle Informationen des Gesundheitsamtes zum Coronavirus.
Neben einer Liste von häufig gestellten Fragen finden Sie dort mehrere Telefonnummern mit Beratungsangeboten, falls Sie weiterführende Informationen benötigen.

https://www.enkreis.de/aktuelles/news-detailansicht/news/coronavirus-kreis-richtet-vorsorglich-krisenstab-ein.html