
Schulöffnung verschoben


„Das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) haben Hinweise und Verhaltensregeln für einen besseren Infektionsschutz im Schülerverkehr erarbeitet.“


Link zum Artikel:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/hinweise-fuer-hygienemassnahmen-und-verhaltensregeln-im-schuelerverkehr
Liebe Eltern,
alle Grundschulen in NRW bleiben weiterhin geschlossen, jedoch wird die Notbetreuung ab dem 23. April auf die im folgenden Link einzusehenden Berufsgruppen ausgeweitet:
Ab dem 27. April können auch alleinerziehende Eltern, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die Notbetreuung ihrer Kinder beantragen.
Bitte melden Sie sich im Sekretariat der Grundschule, falls Sie dringenden Betreuungsbedarf haben, Tel. 02338-8733690.
Die Notbetreuung am Wochenende endet in der 17. Kalenderwoche. Bereits am 25./26. April 2020 findet keine Wochenendnotbetreuung statt.
Bitte beachten Sie zudem, dass die Entscheidung, ob ein Kind zur Betreuung aufgenommen wird, u.a. auf einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers basiert, die Ihre Unabkömmlichkeit bestätigt. Selbstständige ersetzen diesen Nachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung.
Alleinerziehende Personen fügen dem Antrag eine Eigenerklärung bei, dass eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.
Link zum Antragsformular:

Liebe Eltern!
Die erweiterte Notbetreuung ist für Eltern, die in kritischen Infrastrukturen tätig sind, auch in den Osterferien (Außnahme Feiertage) und am Wochenende gewährleistet.
Sollten Sie in dieser Zeit kurzfristig dringenden Betreuungsbedarf in den Ferien haben, so rufen Sie bitte die Telefonnummer der Stadt 02338/8090 zu den üblichen Öffnungszeiten an:
Montag bis Freitag, 8.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag, 14.00 bis 16.00 Uhr
Die Stadt stellt dann den Kontakt zur Schule her.
Wir wünschen Ihnen ganz viel Kraft bei Ihrer wichtigen Aufgabe!
A. Krebs
Die Landesregierung hat sich auf eine Leitlinie verständigt, die den Personenkreis jener Eltern bestimmt, welche beruflich in „Kritischen Infrastrukturen“ tätig sind. Über folgenden Link können Sie die Pressemitteilung einsehen:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/neue-leitlinie-bestimmt-personal-kritischer-infrastrukturen
Ab dem 23.März 2020 haben alle Beschäftigten, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können, unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin einen Anspruch auf Notbetreuung.
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung geleistet.
Die Entscheidung, ob ein Kind zur Betreuung in der Schule aufgenommen wird, basiert u.a. auf einer schriftlichen Zusicherung des Arbeitgebers, dass die Präsenz des Elternteils am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.
Link zum Antragsformular:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf
Das Schulministerium NRW hat zudem eine FAQ-Liste zum Angebot „Notbetreuung“ erstellt, welche fortlaufend aktualisiert wird und über folgenden Link aufgerufen werden kann:
Liebe Eltern,
hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.
1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.
ÜBERGANGSREGELUNG: Damit Sie Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können Sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung Ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.
2. Not-Betreuungsangebot
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.
Die Landesregierung hat damit nach einer gewissenhaften Abwägung eine Entscheidung getroffen. Das Land NRW schützt die Schülerschaft und deren Familien. Gesundheit geht vor.
A. Krebs
Liebe Eltern,
auf der Internetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises finden Sie aktuelle Informationen des Gesundheitsamtes zum Coronavirus.
Neben einer Liste von häufig gestellten Fragen finden Sie dort mehrere Telefonnummern mit Beratungsangeboten, falls Sie weiterführende Informationen benötigen.

Am Aschermittwoch fand das traditionelle Fußballturnier der Drittklässler statt. In der großen Sporthalle konnte das Publikum sechs spannende Spiele bei Waffelduft verfolgen, während draußen die Schneeflocken tanzten. Es siegten die Mannschaften „FC Lietz“ und „Die Bundesligakids“ vor den „The Brothers“, „Die Fußballhexen“, „Die Fußballteufel“ und die „Super Football Girls“.






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