Aktualisiert (25.04.2020): Fortbestand der Schulschließung, Erweiterung der Notbetreuung

Liebe Eltern,

alle Grundschulen in NRW bleiben weiterhin geschlossen, jedoch wird die Notbetreuung ab dem 23. April auf die im folgenden Link einzusehenden Berufsgruppen ausgeweitet:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdf

Ab dem 27. April können auch alleinerziehende Eltern, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die Notbetreuung ihrer Kinder beantragen.

Bitte melden Sie sich im Sekretariat der Grundschule, falls Sie dringenden Betreuungsbedarf haben, Tel. 02338-8733690.

Die Notbetreuung am Wochenende endet in der 17. Kalenderwoche. Bereits am 25./26. April 2020 findet keine Wochenendnotbetreuung statt.

Bitte beachten Sie zudem, dass die Entscheidung, ob ein Kind zur Betreuung aufgenommen wird, u.a. auf einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers basiert, die Ihre Unabkömmlichkeit bestätigt. Selbstständige ersetzen diesen Nachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung.

Alleinerziehende Personen fügen dem Antrag eine Eigenerklärung bei, dass eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.

Link zum Antragsformular:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf